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MS Plattenbeläge

Mettlenstrasse 2a
8360 Wallenwil
+41 79 345 79 85
E-Mail





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Impressum

MS Plattenbeläge
Mettlenstrasse 2a
8360 Wallenwil
M+41 79 345 79 85
info@ms-plattenbelaege.ch

Geschäftsführer: Marcel Steiger
Firmennummer: CHE-112.092.854
Quellennachweis: eigene Bilder

AGB:

1
Ausschreibung, Grundlage
1.1
Dauer und Gültigkeit der Offerte
Das Angebot ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, während 5 Monate ab Datum Offertstellung
verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist ist der Unternehmer frei.
1.2
Eigentum an den Offertunterlagen und Mustern
Alle vom Unternehmer ausgearbeiteten Unterlagen wie Angebot, Zeichnungen, Pläne, Studien, Vorausmasse
und Mustertafeln bleiben sein Eigentum. Es ist verboten, diese ohne Zustimmung des Unternehmers
weiterzugeben oder für Arbeiten, die nicht vom offerierenden Unternehmer ausgeführt werden, 
zu verwenden.
Für bauseits geliefertes Material gelten die speziellen Bedingungen des schweizerischen Plattenverbandes.
2
Preise
2.1
In den Preisen nicht inbegriffen sind:
Zuschläge für Ueberzeit, die vom Bauherrn oder dessen Vertretung verlangt werden.
Kosten aufgrund von Arbeitshindernissen, die anlässlich der Ausschreibung nicht voraussehbar waren.
Mehraufwendungen durch vom Bauherrn gewünschte Ausführungsänderungen oder Zusätze.
3
Arbeitsbedingungen
3.1
Werden die nachfolgend aufgeführten Arbeitsbedingungen nicht eingehalten, zeigt der Unternehmer dies
dem Bauherrn an und kann seine Arbeit einstellen bis die Bedingungen erfüllt sind. Sich daraus er-
gebende Verzögerungen kann der Bauherr gegenüber dem Unternehmer keine Rechte geltend machen.
Der Unternehmer kann seine Kosten gemäss diesen allgemeinen Offert- und Vertragsbedingungen in
Rechnung stellen.
3.2
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, stellt der Bauherr dem Unternehmer nachfolgend
aufgeführte Mittel kostenlos zur Verfügung:
Elektrische Energie 220V / 380V
Wasser
Auf verlangen des Unternehmers ein geeigneter Platz und / oder ein abschliessbarer Raum zur
Aufbewahrung von Material, Geräten, Maschinen und Werzeug.
Toiletten/ WC
3.3
Das aufstellen von Staub- und Schutzwänden ist, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, als besondere 
Leistung vom Auftraggeber in Auftag zu geben und zu vergüten.
3.4
Bei verschiedenen Arbeiten im Freien kann eine mangelfreie Ausführung nur bei einer Temperatur von
mehr als 14° C  gewährleistet werden. 
3.5
Ein allfälliger Witterungsschutz bei Aussenarbeiten muss bauseits zur Verfügung gestellt oder zusätzlich
vergütet werden. Nur wenn die Arbeiten trotz schlechtem Wetter weitergeführt werden müssen.
4
Arbeiten im Aufwand
4.1
Bei der Position "Arbeiten im Aufwand" werden bei der Offertstellung Erfahrungswerte angenommen.
Wird während der Arbeiten ersichtlich, dass der Aufwand grösser wird, wird dies dem Auftraggeber
innert nützlicher Frist durch den Unternehmer angezeigt. Dieser Mehraufwand ist zu vergüten.

5

Fristen
5.1
Damit der Unternehmer die Arbeiten innerhalb der vorgesehenen Fristen aufnehmen kann, muss der Bauherr
oder dessen Vertretung rechtzeitig, mindestens 20 Arbeitstage im Vorraus alle notwendigen Daten und 
Unterlagen zur Verfügung stellen.
5.2
Materialbestellungen werden erst ab der Unterzeichnung der Auftragbestätigung vorgenommen.
5.3
Verzögerungen, wie nicht fertig gestellte Vorarbeiten durch andere Unternehmer, zu hohe Feuchtigkeit,
ungenügende Temperaturen an der Arbeitsstelle, usw. kann der Unternehmer die Arbeiten zurückstellen.
5.4
Der Bauherr hat nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder Schadenersatz zu fordern wenn ein
Termin aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann.
5.5
Vom Besteller zu vertretende Arbeitsunterbrüche, die vom Unternehmer nicht vorhersehbar sind,
berechtigen den Unternehmer zur Verrechnung der entstandenen Mehrkosten.
6
Fugenlosbeläge
6.1
Unsere Reinigungs- und P?egeanleitung ist zwingend zu beachten und einzuhalten.
Entstehen Schäden durch nichtbeachten, müssen diese kostenp?ichtig repariert werden.
6.2
Kleine Spannungsrisse können bei Spachtelbelägen leider entstehen. Diese feinen Risse sind kein 
Mangel und müssen so akzeptiert werden.
6.3
Leichte Farbabweichungen gegenüber den Mustertafeln sind unumgänglich.
6.4
Schäden, welche durch nachfolgende Arbeiten anderer Unternehmer entstanden sind, werden
kostenpflichtig repariert.
6.5
Farbveränderungen, welche durch aggressive Reiniger, Färbemittel oder sonstige Chemikalien entstanden
sind, fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.
7
Zahlung
7.1
Der Unternehmer ist jederzeit berechtigt, 90% der geleisteten Arbeit in Rechnung zustellen.
Bei  Aufträgen über Fr. 15000.- wird eine Anzahlung von 33% im Voraus fällig.
7.2
Akontorechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen, Schlussrechnungen innert 20 Tagen nach
Rechnungsdatum.
7.3
Ein unterzeichneter Werkvertrag wie auch eine nicht innert Wochenfrist widerrufene Auftragsbestätigung
gelten als Schuldanerkennung gemäss Art. 83 SchKG.
7.4
Mängelrügen befreien den Auftraggeber von seiner Zahlungsfrist in keiner Weise.
8
Abnahme des Werkes
8.1
Das Werk gilt zum Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen.
8.2
Allfällige Mängel sind dem Unternehmer innert 20 Tagen nach Ingebrauchnahme schriftlich oder Telefonisch anzuzeigen.
8.3
Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt.
8.4
Mit der Abnahme geht das Werk in die Obhut und Gefahr des Bauherrn.

9
Haftung für Mängel
9.1
Es gelten die Bestimmungen der SIA Norm 118.
9.2
Nach Ablauf der 2- jährigen Rügefrist leistet der Unternehmer noch während 3 weiteren Jahren Gewähr
für die Mangelfreiheit seines Werkes.
9.3
Die Gewährleistung des Unternehmers entfällt für Schäden, die auf fehlenden oder unsachgemässen
Unterhalt zurückzuführen sind.
9.4
Der Unternehmer übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Qualität von bauseits geliefertem Material.
SIA 118/248, Art. 6.7
9.5
Auf vom Unternehmer nur geliefertes, aber durch einen Dritten verlegtes Material, können nach dem
Verlegen keine Mängel auf dasselbe mehr geltend gemacht werden.
10
Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Streitigkeiten werden vor den ordentlichen Gerichten

am Sitz des Unternehmers erledigt.

Wallenwil, Juni 2018 Marcel Steiger MS Plattenbeläge 

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